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E U - N E U F A H R Z E U G - V E R K A U F
Bestell-, Vorlauf- und Lagerfahrzeuge

N E U F A H R Z E U G - V E R K A U F


Wir bieten preiswerte Neufahrzeuge im Großraum Schwäbisch Gmünd an

 
Zusammen mit unseren Gewschäfts- und Vertragspartnern suchen und konfigurieren wir für Sie gerne das passende Neufahrzeug und helfen Ihnen auch bei der kompletten Abwicklung bis hin zur Übergabe Ihres Neufahrzeugs bei uns in Mutlangen! Rufen Sie uns an!

Da in den EU-Ländern der Verkauf von Neufahrzeugen sehr unterschiedlich besteuert wird, korrigieren dies die Hersteller mit ihren Preisen. Davon können Sie mit bis zu 24% Preisvorteil enorm profitieren. Lesen Sie dazu auch unseren "EU-Fahrzeug Ratgeber".
DAS BESTE AUS EUROPA
Die stetige Suche nach den besten Einkaufsmöglichkeiten in ganz Europa ermöglicht es unseren Partnern Neufahrzeuge deutlich unter dem jeweiligen Listenpreis (UVP) des Herstellers anbieten zu können.
GROSSE AUSWAHL
Unsere Partner verfügen über eine große Anzahl an Neu- und Lagerfahrzeugen sowie Vorlauffahrzeugen (vorab bestellte, in Produktion befindliche), die Ihnen eine umfassende Transparenz im Fahrzeugvergleich bieten.

O N L I N E  B E R A T U N G  A M  T E L E F O N

oder direkt vor Ort bei uns, rufen Sie doch an!

RECHERCHE
Kfz-Suche
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sie können sich auf der Fahrzeug-Datenbank unseres Partners vorab informieren und Ihr Wunschfahrzeug aussuchen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum Fahrzeug, zur Ausstattung oder Lieferzeit.
VERMITTLUNG
Kfz-Leasing, Kfz-Finanzierung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wir vermitteln Ihnen gerne über unsere Partner einen kostengünstigen Kfz-Leasing-Vertrag oder Kfz-Finanzierung-Vertrag. Sprechen Sie mit uns!
ÜBERGABE
Kfz-Zulassung, Kfz-Anmeldung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wir kümmern uns um die Komplettabwicklung bis zur persönlichen Übergabe: Überführung des Fahrzeugs vom Hersteller zu uns nach Mutlangen, Anmeldung und Zulassung auf Ihren Namen, Übergabe.

H A B E N  S I E  D A S  G E W U S S T ?

EU Kommission stärkt die Kfz-Meisterbetriebe.
Wussten Sie schon, dass Sie als Autofahrer das Recht haben, mit Ihrem Fahrzeug auch im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre oder Hyundai 5 Jahre) zum Service in Ihre Freie Kfz-Werkstatt zu gehen, ohne dass die Garantie* des Fahrzeugherstellers verfällt?

*Bitte beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung und separat erworbenen Anschlussgarantien gegebenenfalls andere Bedingungen gelten können.
Bei Inspektion, Service und Wartung haben Sie freie Werkstattwahl*, dies gilt auch für Neufahrzeuge! Die EU Kommission stellt klar, dass Hersteller ihre Garantien nicht davon abhängig machen dürfen, dass der Service bei Vertragshändlern erfolgt.

Der BGH stellte in seinem Urteil vom 25.9.2013 zu den Garantien für Gebrauchtwagen (Az. VIII ZR 206/12) klar: Die Garantie bleibt auch erhalten, wenn Service und Wartung in einer freien Werkstatt erfolgen.
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